Strafe gegen mehrere „Lesezirkel“-Anbieter
Kartellamt verhängt Strafen für „Lesezirkel“-Anbieter
Es seien verbotene Kundenabsprachen getroffen worden, teilten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter gestern in Bonn mit. „Durch die Kundenaufteilung wurde ein Preiswettbewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt zu den Vorgängen.
Beim „Lesezirkel“ kaufen Firmen Zeitschriften von Verlagen ein, um diese anschließend Privatpersonen und Geschäften zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip beruht darauf, dass sich das wartende Publikum mit den Zeitschriften die Zeit vertreiben soll. Nach Erkenntnissen der obersten Kartellwächter gab es allerdings zwischen der deutschlandweit tätigen Hamburger „Daheim Liefer-Service GmbH“ und insgesamt sieben anderen, regional tätigen „Lesezirkel“-Firmen bilaterale Absprachen.
Gegenstand der vom Bundeskartellamt kritisierten Absprachen: Sollte ein Anbieter trotz dieser Übereinkunft einen neuen Kunden bekommen, der zuvor bei einem anderen Anbieter war, sollte er einen anderen Kunden abgeben. Bei diesem praktizierten Prinzip lohnte es sich also überhaupt nicht, Kunden vom vermeintlichen Konkurrenten abzuwerben. Nach Angaben des Bundeskartellamts wurde mit den acht beanstandeten Firmen im Rahmen von Gesprächen und Ermittlungen eine „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ erzielt. Demnach hatten zwei von ihnen kooperiert und müssen deshalb als Folge nur relativ geringe Bußgelder zahlen, teilte das Bundeskartellamt gestern weiter mit.