|20:00 Uhr
Mietrecht
„Betreute“ ist für Kündigung „unzuständig“
Dass die Betreuerin eine Durchschrift der Kündigung erhalten hat, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle. Eine „empfangsbedürftige Willenserklärung müssen dem gesetzlichen Vertreter eines Geschäftsunfähigen zugehen“, hieß es vom Gericht. (AZ: 303 C 784/17)