Luxemburg.
Straffällige EU-Bürger können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Weiteres in ihren Herkunftsstaat abgeschoben werden. Wenn sie bereits eine Reihe von Jahren in dem Aufnahmestaat verbracht haben und integriert sind, gelte ein verstärkter Ausweisungsschutz, befanden die Luxemburger Richter. Nach einer Haftstrafe könnten sie nicht umstandslos ausgewiesen werden. Im Einzelfall müsse die Situation des Betroffenen umfassend geprüft werden.dpa
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