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Gericht: Bayern darf Kfz-Nummernschilder erfassen
Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst werden dürfen. Der Kläger sah durch die Kennzeichenüberwachung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der 6. Senat urteilte, werde ein Fahrzeug-Kennzeichen erfasst und abgeglichen, ohne dass ein Treffer erzielt wird, sei dies kein Eingriff. Es sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurlos gelöscht wer den.