|23:10 Uhr
Berlin/Mainz
Urteil: CDU durfte unklare Spenden nicht annehmen
Die Bundes-CDU bekomme kein Geld aus der Parteienfinanzierung zurück, der Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung vom April 2017 sei rechtens. Damit wurde eine Klage der Partei zurückgewiesen.
Es ging um eine Summe von insgesamt 234 500 Euro, die sich aus zu Unrecht angenommenen Spenden sowie Strafzahlungen nach dem Parteiengesetz zusammensetzte und von dem Ex-Geheimagenten Werner Mauss stammen sollen.
„Auch bei Spenden von Geheimagenten gilt das Transparenzgebot des Parteiengesetzes“, erklärte das Gericht. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.
Die CDU wollte den Bescheid gerichtlich aufheben lassen und das Geld zurückerstattet bekommen.