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Vor-Ort-Gerichtstermin
Ortstermin sollte klären: Vor Unfall auf A 8 schon Rennen im Etzelweg?

Nun wollte das Gericht mit Hilfe eines Gutachters feststellten, wie weit die Zeugin überhaupt Einsicht auf die Straße hatte. Doch auch diese Frage konnte nicht genauer beantwortet werden, denn je nach Position auf dem Grundstück beträgt die Sichtweite auf die durchfahrenden Fahrzeuge zwischen 100 und 30 Metern. Die Zeugin selbst war bei dem Vor-Ort-Termin des Landgerichts nicht anwesend. Sie hatte bereits beim Prozessauftakt ausgesagt (wir berichteten).
Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag, 13. August, um 9.30 Uhr im Landgericht fortgesetzt.