Dortmund.
Großvermieter müssen es ihren Mietern ermöglichen, Betriebskostenabrechnungen einsehen zu können, ohne unzumutbar weite Wege dafür zurücklegen zu müssen. Das Amtsgericht Dortmund hält eine Anfahrt von 16 Kilometern für zumutbar, wie aus einem Urteil hervorgeht (Az.: 423 C 8722/14).
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