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Mietrecht
Mieter müssen Balkonabfluss
frei halten
Dazu gehört, das Abflusssieb regelmäßig von Laub oder anderen Verschmutzungen zu befreien. Nach gängiger Rechtsprechung ist der Mieter dazu verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Ist der Abfluss verstopft, so ist der Vermieter schnellstmöglich zu informieren, damit er sich um die Beseitigung des Mangels kümmern kann. Wer in Zeiten akuten Laubfalls mehrere Wochen in den Urlaub fährt, sollte einen Nachbarn oder Bekannten beauftragen.