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09.03.2010 00:15

Klage gegen Hotelabgabe angedroht

In der Debatte um eine Kulturabgabe von zwei Euro pro Übernachtung erhalten die einheimischen Hoteliers Rückendeckung. Der Hotel- und Gaststättenverband verurteilt entsprechende Pläne auch der Stadt Zweibrücken scharf und will rechtliche Schritte prüfen.

Von Merkur-Redaktionsmitglied Eric Kolling

Zweibrücken. "Finger weg von unseren Geldbeuteln! Die Kommunen sollen selbst ihre Hausaufgaben machen und ihre eigenen Haushalte in Ordnung bringen." Gereon Haumann, der Chef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Rheinland-Pfalz wird deutlich, wenn er auf die Kulturabgabe auf Hotelübernachtungen angesprochen wird. Die Einführung einer solchen wurde vergangene Woche auch im Zweibrücker Stadtrat diskutiert (wir berichteten). Haumann: "Wir lehnen eine solche Abgabe selbstverständlich ab. Denn es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Hoteliers durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz von einer zu hohen Steuer befreit und dann die Kommunen dieses Zusatzgeld ihrerseits wieder vereinnahmen." Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen durch die Bundesregierung habe zum Ziel gehabt, den Hoteliers mehr Handlungsspielraum zu geben. Haumann: "So sollten Neuanschaffungen, Ausbauten und Reparaturen angeregt werden. Der Investitionsstau im Bereich Hotel -und Gaststättenverband ist nämlich gerade in Rheinland-Pfalz enorm." Zu diesem Schluss kommt auch das Tourismusbarometer 2009 des Sparkassenverbandes.

Für den auch in Zweibrücken durch die CDU in den Raum gestellten Vorwurf, ihre Mehreinnamen gäben die Hoteliers nicht eins zu eins durch günstigere Preise an die Gäste weiter, hat Haumann kein Verständnis: "Wo es Sinn macht, fordern wir unsere Mitglieder natürlich auf, die Preise zu senken." Dies sei aber dort nicht der Fall, wo die Hotels stark renovierungsbedürftig seien. In ein marodes Haus kämen Gäste auch bei etwas günstigeren Preisen nicht häufiger. Ziel müsse es vielmehr sein, das zusätzliche Geld durch die Mehrwertsteuersenkung in Modernisierung, in mehr Qualität zu investieren. Nur das locke mehr Gäste, führe zu mehr Einnahmen für Kommunen. Die lokale Wirtschaft könne ebenfalls profitieren, wenn Handwerker vor Ort Reparaturen durchführten.

Ob eine Kulturabgabe rechtlich zulässig ist, zweifelt der Verbandspräsident an: "Man kann keine Steuer erheben und diese nur für einen definierten Zweck ausgeben." Sollten Kommunen dennoch entsprechende Abgaben festschreiben, werde der Dehoga alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. "Die Kommunen sollen

selbst ihre Hausaufgaben machen und ihre eigenen Haushalte

in Ordnung bringen."

Gereon Haumann, Dehoga


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