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27.01.2010 00:15

Niemand will abgelaufene Medizin

Wohin mit alten Medikamenten? Die Apotheken sind seit einigen Monaten nicht mehr dazu verpflichtet, Medizinmüll zurückzunehmen. Einige Apotheken in Homburg bieten diesen Service aber trotzdem an - als spezielle, freiwillige Leistung für ihre Kunden.

Von Fabian Bosse und Hans-Christian Roestel (Merkur)

Homburg. Ob Pillen, Ampullen, Pulver, Zäpfchen, Spritzen, Salben oder Säfte - wohin damit, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist oder wenn man sie einfach nicht mehr braucht? Schließlich sollen sie ja nicht in falsche Hände geraten und dabei womöglich zur Gefahr werden.

Von 1995 bis zum 31. Mai 2009 nahmen die Apotheken den Medizinabfall kostenlos zurück. Spezialfirmen wie die Kölner Vfw-GmbH, ein Unternehmen für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsmaterial, holten den Medizinabfall bei den Apotheken ab und entsorgten ihn.

Industrie hat bisher bezahlt

Bezahlt hat das alles die Pharmaindustrie. "Aber bis auf Weiteres wird es keine Neuauflage des von der Pharmaindustrie finanzierten, bundesweiten Rücknahmesystems geben, das bis Mitte letzten Jahres bestand", erklärt Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer der Apothekerkammer des Saarlandes (AKdS) und des Apothekervereins Saarland.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ADBA) und die Verbände der Pharmaindustrie konnten sich nicht über die künftige Finanzierung einigen. Und die Apothekerkammer steht auf dem Standpunkt, dass "eine politische Lösung gefragt ist", wenn die Arzneimittelhersteller "ihrer Verantwortung nicht mehr gerecht werden wollen".

Carsten Wohlfeil erklärt: "Wir sehen die Pharmaindustrie klar in der Verantwortung für ihre Produkte und deren Entsorgung." Trotzdem beruhigt Wohlfeil die Kunden: "Aber auch wenn keine Rücknahmepflicht für Medikamente besteht, wird es sicherlich einige Apotheken geben, die ihren Kunden weiterhin dieses Angebot machen."

Lucia Steinmetz, Inhaberin der Bahnhofsapotheke in Homburg, hat den Keller voller alter Medikamente und weiß nicht wohin damit. "Es kann nicht sein, dass ein modernes Land wie Deutschland, das nicht geregelt bekommt.

Fast jeder Hersteller steht in der Verantwortung für die Entsorgung seine Produkte. Nur in der Pharmabranche scheint das anders zu sein", empört sich Steinmetz. Sie nimmt daher nur noch in Ausnahmefällen abgelaufene Arzneien zurück. Eine Ausnahme seien Großkunden, wie zum Beispiel Altenheime. Bei normalen Kunden bleibe ihr nur übrig, diese über das entstandene Problem zu informieren.

Die Apotheke im Blitz in Einöd nimmt indes noch alte Medikamente zurück. "Wir müssen das machen, weil das zum Service einer Apotheke gehört", sagt Michael Krämer. Für die Entsorgung muss allerdings die Apotheke selbst sorgen: "Etwa alle fünf bis sechs Wochen müssen wir einen roten Sack abholen lassen", sagt Krämer. Eine Abholung kostet rund 20 Euro.

Christian Charissé, Inhaber der Rats-Apotheke nimmt die Diskussion gelassen: "Die Rückgabe von alten Medikamenten ist für mich ein zumutbarer Service, den ich gern mache. Wir haben jahrzehntelang abgelaufene Produkte zurückgenommen, da werden wir jetzt nicht anfangen, das nicht mehr zu machen", sagt Charissé.

Medizin ist Hausabfall

Er überlegt, sich mit Kollegen zusammenzuschließen, damit nicht jeder einzelne Apotheker wegen einer Tüte zum Entsorger fahren müsse. Rein rechtlich gelten Medikamente und Spritzen nicht als Sondermüll und könnten daher auch mit dem Hausabfall in der Restmülltonne entsorgt werden. Doch ist das gefährlich - vor allem, wenn Nadeln die Müllsäcke durchstechen oder wenn Kinder auf diese Weise an Medikamente kommen. Bedenklich ist diese Art der Medikamentenentsorgung auch, weil durch das Versickern in Deponien oder durch das Ausgießen von flüssiger Medizin ins Waschbecken, Medikamentenreste ins Grundwasser geraten.

Auf einen Blick

Nicht benutzte Arzneimittel können - anders als andere Waren - nicht umgetauscht werden. Es ist nicht möglich, sich beispielsweise vor einer Fernreise ein teures Malariamittel einfach nur "auszuleihen" und es nach der Reise zurückzugeben. Medikamente, die einmal die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr an den nächsten Kunden verkauft werden. Das Umtauschrecht ist deshalb gesetzlich ausgeschlossen, da die richtige Lagerung außerhalb der Apotheke nicht garantiert ist, so der Gesetzgeber.

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