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08.09.2010 00:06

Serien-Schläger soll in Entziehungsanstalt

Zweibrücken/Hornbach. Ein Urteil im Interesse des Angeklagten und der Allgemeinheit - so formulierte es gestern Richter Michael Schubert, der einen 34-jährigen Hornbacher in eine Entziehungsanstalt schickte.

Die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 26. August vergangenen Jahres hat das Zweibrücker Landgericht verworfen. Demnach muss der einschlägig Vorbestrafte wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis - wenn die Entziehung nicht erfolgreich verläuft. Unter anderem hat der Angeklagte am 30. März 2009 in einer Zweibrücker Bar randaliert und gegen die herbeigerufenen Polizisten wild geschlagen. Diese hatten alle Mühe, den Hornbacher zu bändigen. Eine Blutentnahme ergab eine Alkohol-Konzentration von 2,4 Promille.

Auch beim zweiten Fall wenige Wochen später, in der Nacht des 18. April, war der 34-Jährige stark betrunken. Bei einer Feier im Hornbacher Sportheim wurde er ausfällig und wollte nach eigenen Worten "aufräumen". Das ließen sich die Gastgeber nicht gefallen und setzten ihn vor die Tür, wobei er stolperte. Daraufhin geriet er richtig in Wut und versetzte einem 27-jährigen Mauschbacher einen Fausthieb. Auch ein anderer Zeuge trug leichte Verletzungen davon.

Die schlimmste Schlägerei war sechs Tage später auf dem Zweibrücker Campingplatz. Auch dort konsumierte der Schläger jede Menge Alkohol. Zeugen zufolge hat er mehrmals aus großen Wassergläsern Wodka in einem Zug leergetrunken. Kurz vor Mitternacht geriet er mit zwei jungen Männern in Streit, wobei er auf einen heftig eingetreten und dem anderen die Schneidezähne ausgeschlagen hat. Vor Gericht räumte er die Vorwürfe ein. nob


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