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03.09.2010 00:09

Europa-Richter machen deutschen Gerichten Beine

Deutschland muss so schnell wie möglich ein wirksames Beschwerderecht gegen überlange Gerichtsverfahren einführen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Von SZ-Korrespondent Detlef Drewes

Brüssel/Straßburg. Die Bundesbürger sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen. In spätestens einem Jahr müssen entsprechende Reformen in Kraft sein. Mit diesen Auflagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gestern erneut eine deutliche Rüge in Richtung Bundesrepublik ausgesprochen (Beschwerde-Nummer 46344/06). Anlass war die Klage des Inhabers eines privaten Wachunternehmens, der 13 Jahre und fünf Monate und am Ende vergeblich gegen die Ablehnung eines Waffenscheins geklagt hatte. Das ist nach Auffassung der Richter ein klarer Verstoß gegen Artikel 6 Paragraf 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf ein Verfahren "in einer angemessenen Frist" fordert.

Die Klage ist kein Einzelfall. Insgesamt 55 weitere Beschwerden deutscher Staatsbürger wegen überlanger Prozessdauer sind in Straßburg anhängig. Ende April hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch versucht, mit einem Reformvorschlag dem absehbaren Urteil des EGMR, der keine Einrichtung der EU, sondern des Europarates ist, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die liberale Politikerin will eine so genannte "Verzögerungsrüge" einführen, mit der Betroffene auf Entschädigung (bis zu 100 Euro pro Monat) klagen können. Den Straßburger Juristen aber ist das zu wenig: Sie begrüßten den Gesetzentwurf, stellten aber fest, dass "Deutschland trotz der umfangreichen und konstanten Rechtsprechung dieses Gerichtshofes zu diesem Problem bisher keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt hat". Es handele sich um ein "strukturelles Problem", das binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Urteils beseitigt werden muss.

Der vorliegende Fall ist offenbar nicht einmal untypisch, wie das Bundesjustizministerium selbst einräumt. Gerade erstinstanzliche Verfahren vor Verwaltungsgerichten ziehen sich oft hin. In 6,8 Prozent der Fälle sogar länger als 36 Monate. Bei den Finanzgerichtshöfen sind es sogar 16,3 Prozent. Auch der Deutsche Richterbund begrüßte deshalb den Reformvorschlag der Bundesregierung, forderte aber Differenzierungen. Schließlich müsse berücksichtigt werden, ob ein Prozess wegen Untätigkeit oder aber durch fortlaufende, immer neue Anträge der Beteiligten verzögert werde.

Im jetzt behandelten Fall des EGMR scheint das jedenfalls klar zu sein: Er zog sich durch vier Instanzen und lag zwischendurch acht Jahre beim zuständigen Oberverwaltungsgericht, was die Richter veranlasste, deutlich von "Verschleppung" zu reden. Das sei nicht hinnehmbar, zumal es auch um die Existenz des Unternehmens ging, das der Kläger leitete. Er bekam nun vorab eine Entschädigung von 10 000 Euro zugesprochen, die die Bundesregierung ihm zu zahlen hat.

Hintergrund

Im Saarland müssen Prozessbeteiligte etwas länger auf den Richterspruch warten als im bundesweiten Durchschnitt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Strafprozesse vor Amtsgerichten bundesweit nach vier Monaten beendet, im Saarland nach 5,8 Monaten. Zivilprozesse dauern bundesweit 4,5 Monate, im Saarland 5,3 Monate. Der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Roland Rixecker, hatte im Frühjahr in einem SZ-Interview gesagt, "von einzelnen Ausnahmen abgesehen" gebe es im Saarland - auch im europäischen Vergleich - "keine dramatisch langen Verfahren". red


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