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27.08.2010 00:17

Im Zweifel zurück hinter Schloss und Riegel

Der Streit um die Sicherungsverwahrung für gefährliche Täter beherrschte die parlamentarische Sommerpause. Jetzt haben sich Union und FDP doch überraschend geeinigt: Schwerverbrecher sollen weiter eingesperrt bleiben können, wenn sie eine psychische Störung haben.

Von Bettina Grachtrup und Ruppert Mayr (dpa)

Berlin. Es geht doch noch was in der schwarz-gelben Koalition: Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Entwurf für ein lange überfälliges Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Gestern einigten sich Union und FDP bei dem äußerst umstrittenen Thema Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Dabei hatten die beiden Lager noch in der Sommerpause heftig über die Sicherungsverwahrung gestritten. Nun präsentierten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in trauter Gemeinsamkeit ihren Kompromiss.

Zuletzt schlugen die emotionalen Wellen hoch: Einige Täter kommen derzeit auf freien Fuß, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Bürger gingen auf die Barrikaden. Grund für die Freilassungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Er hatte kritisiert, dass sich die Sicherungsverwahrung kaum von der Strafhaft unterscheidet und die Maßnahme für einige Täter rückwirkend verlängert wurde - obwohl sie zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung noch mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen konnten. Das verstoße gegen das Rückwirkungsverbot einer Strafe.

Nun sollen insbesondere diese Menschen, die von dem EGMR-Urteil betroffen sind, in neu zu schaffenden Einrichtungen auf ihre Freilassung vorbereitet werden. Voraussetzung ist, dass Gutachter ihnen eine psychische Störung nachweisen können. Es werden also längst nicht alle Täter, um die es geht, von der geplanten Regelung erfasst - es sind mindestens 80. Mit dem Vorhaben kam die Justizministerin aber Forderungen aus den Ländern und aus der Union entgegen. Der Bund schafft nun die entsprechende Bundesregelung - umgesetzt werden muss diese aber von den Bundesländern selbst. Damit hat die schwarz-gelbe Koalition eingesehen, dass die Freilassung aller betroffenen Straftäter nicht zu verhindern ist. Eingebrockt wurde diese "Suppe", die es nun "auszulöffeln" gilt, von den früheren Bundesregierungen. Sie haben die Sicherungsverwahrung immer wieder verschärft und dabei das richtige Maß aus den Augen verloren. Vor allem die 2004 noch unter Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die am Ende einer Haft angeordnet werden kann, steht nach Einschätzung von Juristen auf wackeligen Füßen. Leutheusser-Schnarrenberger will sie deshalb abschaffen. Dies stieß insbesondere in der CSU auf Kritik. Nun aber zeigt sich auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) versöhnlich. Denn die neue Unterbringung für Täter mit psychischer Störung gilt eben nicht nur für die EGMR-Fälle. Vorzuwerfen ist der Regierung jedoch, dass dieser Kompromiss nicht eher möglich gewesen ist. Das EGMR-Urteil kam im Dezember - rechtskräftig wurde es im Mai. Nun sind einige Täter auf freiem Fuß; täglich können es mehr werden. Ob die neue Regelung auch für bereits Freigelassene gelten kann, prüfen die Experten.

Meinung

Das Ende des Alptraums?

Von Merkur-Korrespondent

Hagen Strauß

Lange standen sich die Koalitionäre in der Frage der Sicherungsverwahrung unversöhnlich gegenüber. Mittendrin: der verängstigte Bürger. Ist der Alptraum nun zu Ende? Ja. Und nein. Offenkundig war nicht mehr möglich als dieser Kompromiss. Für noch zu entlassende Häftlinge werden neue Einrichtungen geschaffen, die vom Strafvollzug abgekoppelt sind. Auch wird die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut. Das ist gut so, es schützt die Bürger vor gefährlichen Menschen. Und der Rechtsstaat gibt durch Therapie-Angebote auch Tätern eine Chance. Heikel bleibt der Umgang mit Altfällen. Die Koalition will prüfen, ob die neue Form der Unterbringung auch rückwirkend auf Schwerverbrecher angewendet werden kann. Wirklich beruhigend ist das noch nicht.


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