Der Verwaltungsleiter der Stiftung Kulturbesitz hat Belege über angebliche Arbeitsessen von Vorstand Melcher mit Projektsteuerer Marx als „nicht erstattungsfähig“ kritisiert. Kosten wurden trotzdem erstattet.
(Veröffentlicht am 03.02.2012)
Saarbrücken. Ein interner Aktenvermerk des Verwaltungsleiters der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSK) kann den vor der Wirtschaftsstrafkammer angeklagten Ex-Stiftungschef Ralph Melcher (44) in Bedrängnis und Argumentationsnot bringen. Seit letzter Woche muss sich Melcher gegen Vorwürfe der Untreue und der Korruption verteidigen. Ein Anklagekomplex beschäftigt sich mit über 40 guten Essen in teuren Restaurants, zu denen Melcher den von der Stiftung beauftragten Architekten und Projektsteuerer Gerd Marx eingeladen hat. Der Gast und Vertragspartner berechnete zudem wiederholt der Stiftung ein Stundenhonorar von 138 Euro für die Beratung bei den spendierten kulinarischen Köstlichkeiten. Melcher bezeichnete vor Gericht diese Bewirtungspraxis, die er mit großem Beratungs- und Besprechungsbedarf begründete, als „nicht unüblich“.
Der zwischenzeitlich fristlos gekündigte Vorstand Melcher sah nach eigenen Angaben auch nie einen Anlass zu hinterfragen, ob seine kostspieligen Arbeitsessen mit dem Projektsteuerer, der Auftragnehmer der Stiftung war, in Ordnung waren. Dem Verwaltungsleiter der Stiftung habe er die Belege zur Prüfung gegeben. Von Beanstandungen der Verwaltung sagte Melcher vor Gericht nichts. Er will auch seine eigenen Belege nie selbst als „sachlich richtig“ abgezeichnet haben. Dies sei Sache der Verwaltung gewesen.
Ein handschriftlicher Vermerk aus der Feder des SSK-Verwaltungsleiters widerspricht diesen Angaben Melchers.